Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Zur Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache
Zur barrierefreien Internet-Seite (allgemeine Informationen in leichter Sprache)
Öffentliche Stelle / Geltungsbereich
Messe Berlin GmbH
Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt www.messe-berlin.de.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 zuletzt überarbeitet.
Eine technische Überprüfung fand zuletzt im November/Dezember 2025 statt.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde in Teilen durch einen externen Gutachter im Rahmen eines BIK BITV-Test sowie durch eine Selbstbewertung in Mithifle unserer Webagentur durchgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. An der Umsetzung und insbesondere der Verbesserung der Zugänglichkeit wird laufend gearbeitet. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung berücksichtigt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Textalternativen
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Nicht alle Grafiken und Objekte besitzen die benötigten Textalternativen
- Anforderung 9.1.1 der EN 301 549
- Maßnahme: Zur Sensibilisierung der Redakteurinnen und Redakteure wurde ein Leitfaden zur Barrierefreiheit erstellt. Laufende Überprüfung der bestehenden Seiten auf passende Alternativtexte. Das Feld Alternativ-Texte ist neu im Content-Management-System als Pflichtfeld definiert.
- Zeitplan: Laufende Arbeit | Bei fehlenden Text-Alternativen können Seiten nicht mehr neu veröffentlicht werden.
Informationen und Beziehungen
- Die Seiten verwenden teilweise eine unlogische Überschriftenstruktur, bei der die Hierarchie nicht schrittweise verläuft.
- Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549
- Maßnahme: Zur Sensibilisierung der Redakteurinnen und Redakteure wurde ein Leitfaden zur Barrierefreiheit erstellt. Besonders bei Redesigns und der Erstellung von neuen Seiten wird auf eine korrekte Hierarchie geachtet.
- Zeitplan: Laufende Arbeiten
- Der Zusammenhang von Informationen im Raster des Programmüberblicks ist nicht programatisch umgesetzt und damit für Screenreader-Nutzende nicht verständlich und erkennbar.
- Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549
- Maßnahme: Momentan ist eine Darstellung unseres Programmrasters nur über die Integration eines Iframes möglich. Wir planen eine Ablösung der iframe-Einbindung durch eine entkoppelte, API-basierte Architektur.
- Zeitplan: Die Ablösung der iframe-Einbindung durch eine API-basierte Architektur ist momentan in Prüfung. Eine Umsetzung ist jedoch erst in 2027 realistisch.
- Barrierefreie Alternative: Besuchen Sie alternativ unsere Seite "Barrierefrei". Unsere Messeteams stehen gerne telefonisch oder über andere Kommunikationskanäle zur Verfügung und geben Auskunft zu den entsprechenden Programm-Inhalten.
Unterscheidbar
- Kontraste von Texten: Nicht alle Textkontraste erreichen einen ausreichenden Wert.
- Anforderung 9.1.4.3 der EN 301 549
- Maßnahme: Zur Sensibilisierung der Redakteurinnen und Redakteure wurde ein Leitfaden zur Barrierefreiheit erstellt. Besonders bei Redesigns und der Erstellung von neuen Seiten werden fehlerhafte Kontrastwerte identifiziert und behoben.
- Zeitplan: Laufende Arbeiten
Navigierbar
- Die eingebundenen iframes (Videoplayer auf Startseite und Google-Map auf Kontaktseite) haben kein beschreibendes title-Attribut.
- Anforderung 9.2.4.1 der EN 301 549
- Maßnahme: Den entsprechenden Vorlage wurde ein title-Attribut hinzugefügt. Sind diese Vorlagen auf einer Seite eingebunden, können diese nicht mehr ohne gesetztes Title-Attribut neuveröffentlicht werden.
- Zeitplan: Laufende Arbeiten
Lesbar
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet: Einige fremdsprachige Begriffe sind nicht als englischsprachig gekennzeichnet.
- Anforderung 9.3.1 der EN 301 549
- Maßnahme: Nach Möglichkeit wird auf englischsprachige Begriffe verzichtet. Thematische Sensibilisierung der Redakteurinnen und Redakteure. Laufende Überprüfung der bestehenden Seiten.
- Zeitplan: In Arbeit
- Barrierefreie Alternative: Auf unserer Seite "Barrierefrei" werden englischssprachige Begriffe erklärt oder komplett vermieden.
Hilfestellung bei der Eingabe
- Fehlererkennung und Hilfe bei Fehlern: Fehlermeldungen in Formularen ist inhaltlich unzureichend.
- Anforderung 9.2.5 der EN 301 549
- Maßnahme: Aktuell genutzte Applikation für Formulare leider nicht Barrierefrei. Wir arbeiten momentan an einer Ersatzlösung. Die neue Lösung wird barrierefrei.
- Zeitplan: Das neue Formulartool wird voraussichtlich ab August 2026 eingeführt
Dokumente
- Einige PDF-Dokumente sind derzeit teilweise nicht barrierefrei.
- Maßnahme: Alle neuen PDF-Dokumente werden als barrierefreie Version erstellt, ältere Dokumente werden ersetzt oder gelöscht.
- Zeitplan: Laufende Arbeiten
Feedbackmechanismus/Barrieren melden
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson:
Abteilung Digital Marketing der Messe Berlin GmbH
E-mail:web@messe-berlin.de
Alternativ können Sie auch telefonisch mit uns Kontakt treten: +49 30 3038 2162
Sie können auch das dafür vorgesehene Feedback-Formular nutzen (dieser Link führt zu unserem zentralen Formular auf der Messe Berlin Website).
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die Messe Berlin GmbH!